Doch das ist längst nicht alles – zum Beispiel auch die Wohngebäudeversicherung gehört dazu. Die Wohngebäudeversicherung bezeichnet eine Versicherungsform, die das Wohngebäude an sich versichert, nicht aber dessen Inhalt (bewegliche Güter). Die Versicherung stellt für den Gebäudeeigentümer einen Schutz vor gewissen Risiken. Diese Risiken ergeben sich beispielsweise aus Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Doch auch gegen weitere Elementarschäden, wie Erdbeben oder -rutsche, Überschwemmungen und Lawinen, kann man sich versichern. Je nach Wohngebiet beziehungsweise Sicherheit des Wohngebäudes ist dies mehr oder weniger sinnvoll. Eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, hat zum Ziel, die Kosten für einen möglichen Wiederaufbau oder eine Sanierung der Immobilie zu decken. Zudem wird man gegen weitere anfallende Kosten abgesichert.
Abhängig von der Finanzierung und der Region des Wohngebäudes ist die Wohngebäudeversicherung mitunter sogar Pflicht, denn eine materielle Absicherung ist auch ein wichtiger Punkt für die Banken, und letztlich für den Staat. Aus diesem Grund kann es passieren, dass man diese Versicherung vorzeigen muss, wenn man die Immobilie etwa mit der Bank finanzieren möchte. Mehr zum Thema Wohngebäude:
Im Allgemeinen kann man entweder mehrere Einzelgefahren versichern oder die Versicherung als „Gesamtpaket“ in Anspruch nehmen. Letztere Variante enthält zudem in der Regel attraktive Zusatzangebote – zum Beispiel Versicherung gegen Mietausfälle oder Finanzierung von Ausweichunterkünften. Auch die so genannte Feuer-Rohbauversicherung wird in den meisten Fällen in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, und zwar einen bestimmten Zeitraum lang beitragsfrei. Mit der Feuer-Rohbauversicherung kann man schon den Rohbau gegen das Risiko des Feuers versichern. Generell ist die Wohngebäudeversicherung für jeden Haus- oder Wohnungseigentümer zu empfehlen und äußerst wichtig, denn bereits ein Blitzschlag oder Funke kann den finanziellen Ruin bedeuten – und meist nicht nur den finanziellen. Mit der Wohngebäudeversicherung ist man auf der sicheren Seite. Diese übernimmt im Falle des Falles zumindest die Kosten für Reparaturen und wenn erforderlich, die Kosten für den Wiederaufbau der Immobilie. Darüber hinaus trägt die Versicherung für gewöhnlich auch Kosten durch Preissteigerungen, die zwischen dem Schadeneintritt und der Wiederherstellung beziehungsweise Wiederbeschaffung entstehen, Sachverständigenkosten und Mehrkosten durch behördliche Auflagen.
Eine große Rolle kommt auch der Hausratsversicherung zu. Schäden, die am Hausrat durch Feuer, Sturm und Hagel, Einbruchsdiebstahl und Leitungswasser entstehen, werden nach Abschluss einer Hausratsversicherung regulär ersetzt. Vielfach werden seitens der Versicherer auch weitere Zusatzoptionen angeboten, die von Fall zu Fall überdies lohnenswert sein können. So bieten einige Versicherungen zudem die Möglichkeit, für den Fall eines Fahrraddiebstahls versicherungstechnisch vorzubeugen. Räder, die aus abgeschlossenen Räumen entwendet werden, sind zumeist regulär mitversichert.
Durch den Abschluss einer Deckungserweiterung sind jedoch auch Fahrräder, die aus nicht abgeschlossenen Räumen gestohlen werden, versichert. Auch um Überspannungsschäden, also jene Schäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, ersetzt zu bekommen, ist eine Deckungserweiterung der regulären Hausratsversicherung nötig. Während ein direkter Blitzschlag immer abgedeckt ist, sind Überspannungsschäden zumeist extra zu versichern. Obgleich man natürlich hofft, eine abgeschlossene Versicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen, ist es doch gut zu wissen, dass man für den Ernstfall gerüstet wäre. Sich in solch einem Notfall auf seinen Versicherungspartner verlassen zu können und schnelle, unbürokratische Hilfe zu erhalten, ist maßgeblich. Daher sollte die Wahl des passenden Versicherers gut durchdacht werden. Bevor man daher eine Versicherung abschließt, gilt es, sich genau über die Einzelheiten des Vertrages zu informieren. Dass Versicherung nicht gleich Versicherung ist, zeigt sich daher spätestens bei einem genauen Vergleich. Genau hinzuschauen, lohnt sich daher in jedem Fall.
Weitere Tipps zum Thema Verischerungen:
Der Vermieter muss mit dem Nachmieter einverstanden sein. Aber auch der bisherige Mieter sollte sich mit Nachmieter über die Modalitäten der Wohnungsübernahme im Vorfeld einigen. Ein wichtiger Punkt bei diesen Vereinbarungen sind auch die bestehenden Versicherungen. Im Falle eines Schadens benötigt auch der Mieter eine Haftpflichtversicherung.
Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung
Eine Hausratversicherung sollte jeder Mieter haben, damit im Falle eines Falles auch Ersatz für beschädigten oder verlorenen Hausrat geleistet wird. Das kann im Schadenfall sonst sehr teuer werden. Im Mietvertrag muss auch geklärt werden, welche Versicherungen der Mieter abschließen muss, welche der Hauswirt. Üblicherweise wird der Vermieter die Haftpflichtversicherung und Gebäudeversicherung abschließen. Diese Kosten werden normalerweise auf die Mieter umgelegt. Hat der Vermieter einen Kredit aufgenommen für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen im Haus, muß er auch die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen haben.
Aber evtl. kann der Nachmieter auch vom Vormieter bestehende Versicherungen übernehmen und in die laufenden Verträge eintreten. Er sollte aber auch die Konditionen überprüfen und evtl. auch einen Online Preisvergleich vornehmen. Das geht problemlos im Internet. Dort werden verschiedene Rechner angeboten und man kann sich ein Angebot machen lassen. Das kann man bei Interesse jedoch auch ausdrucken und dann ausfüllen und absenden. Man kann diese Angebote aber auch im Gespräch mit seiner Versicherung nutzen und einmal die Konditionen vergleichen und hinterfragen.
Das sollte alles im Vorfeld abgeklärt werden, bevor man einen Mietvertrag abschließt.
Mehr zum Thema Versicherungen für Mieter, Nachmieter, Vermieter, Verkäufer und Käufer gibt es bald in unserem Infobereich.