Hier grafisch aufbereitet die Tipps für Wohnungssuchende – So erhöhen sie bestimmt Ihre Chance eine Wohnung zu bekommen, egal ob Miet, Käufer, Nachmieter:
Beim Anblick der jährlichen Betriebskostenabrechnung werden viele Bewohner misstrauisch – zu Recht, wie jetzt der Deutsche Mieterbund feststellte. Sogar jeder zweite Abschlag für Heizung, Wasser, Hauswart & Co. ist nicht richtig berechnet. So legen z.B. nicht wenige Vermieter die Kosten für die Reparaturen, Wartungsarbeiten oder leerstehende Mietwohnungen auf die Mieter um, obwohl sie diese alleine tragen müssten.
Mietmängel und Kaution sorgen regelmäßig für Ärger
Tatsächlich hatte nach einer Immonet-Befragung von 3.544 Usern jeder Fünfte, nämlich 19,81 Prozent, schon einmal Ärger mit seinem Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung. Bei den Vermietern war die Quote sogar etwas höher: 22,01 Prozent von insgesamt 2.254 Eigentümern gaben an, sich aus diesem Grund schon einmal mit Mietern angelegt zu haben.
Der häufigste Anlass für Misstöne zwischen den Parteien sind jedoch Mietmängel: Wegen undichter Fenster, Schimmel an der Wand und leckenden Heizungen waren 30,11 Prozent der Bewohner schlecht auf ihre Vermieter zu sprechen. Auf der anderen Seite waren 23,65 Prozent der Eigentümer schon einmal erbost, weil sie die Kosten für Reparaturarbeiten übernehmen sollten.
Bei 13,63 Prozent der Mieter traten Probleme erst zum Ende des Mietverhältnisses auf, nämlich bei der Rückzahlung der Kaution. Die Antworten der Vermieter bestätigen die Quote: 13,62 Prozent sind schon einmal wegen der Mietsicherheit in Rage geraten.
Die gute Nachricht: Auf beiden Seiten blickt eine Mehrheit auf positive Erfahrungen zurück. 36,46 Prozent der Mieter hatten noch nie Ärger mit den Wohnungsinhabern. Unter den Eigentümern äußerten sich sogar 40,73 Prozent zufrieden über das Verhältnis.
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Originalmeldung: http://www.immonet.de/service/redaktionsservice-umfrage-vermieter-mieter.html
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Nachmieter, Mieter oder Vermieter – wer kümmert sich um die Farbgebung in der Wohnung oder im Haus?
Der Mieter darf seine Wände streichen, egal was der Vermieter sagt! Der Vermieter darf dem Mieter nicht sagen, in welcher Farbe er die Zimmer streichen soll. Der Mieter hat also die freie Wahl der Farben. Nur wenn der Mieter aus der Wohnung auszieht, sagt der Bundesgerichtshof, muss ein neutraler Farbton gewählt werden. Also schön altrosa würde ich sagen
Zumindest in meiner Wohnung war das so. Jedes Zimmer (zum Glück nur die Decke des jeweiligen Zimmers) war in einem anderen “neutralen Ton” gestrichen. Von altrosa, hell-lila, Sand bis Weinrot.
Der Vermieter darf also dem Mieter keinen Farbton vorschreiben. Zumindest während der Mietdauer. Das klingt schon einmal neu- ich bin immer von der allgmeinen Weisung “weiß streichen” ausgegangen.
Das freut zumindest den Nachmieter. Mich hat übrigens das Weinrot auch gefreut – das spart Farbe, Geld, Kreativität und Arbeit.
In Hamburg scheint es ein wenig anders zu sein: Entweder man will eine Wohnung oder einer der anderen 40 Bewerber kriegt die Wohnung und nimmt auch ein Frosch-grün im Wohnzimmer hin.
Eine interessante Frage wurde allerdings auch im neuesten Fall nicht geklärt: Bei normaler Nutzung sollen Bad, WC und Küche alle fünf Jahre renoviert werden: Renovieren alle fünf Jahre bei normaler Nutzung – was heißt normale Nutzung?
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