Mieter: Wer muss streichen bzw. renovieren?
Nachmieter, Mieter oder Vermieter – wer kümmert sich um die Farbgebung in der Wohnung oder im Haus?
Der Mieter darf seine Wände streichen, egal was der Vermieter sagt! Der Vermieter darf dem Mieter nicht sagen, in welcher Farbe er die Zimmer streichen soll. Der Mieter hat also die freie Wahl der Farben. Nur wenn der Mieter aus der Wohnung auszieht, sagt der Bundesgerichtshof, muss ein neutraler Farbton gewählt werden. Also schön altrosa würde ich sagen Zumindest in meiner Wohnung war das so. Jedes Zimmer (zum Glück nur die Decke des jeweiligen Zimmers) war in einem anderen “neutralen Ton” gestrichen. Von altrosa, hell-lila, Sand bis Weinrot.
Der Vermieter darf also dem Mieter keinen Farbton vorschreiben. Zumindest während der Mietdauer. Das klingt schon einmal neu- ich bin immer von der allgmeinen Weisung “weiß streichen” ausgegangen.
Das freut zumindest den Nachmieter. Mich hat übrigens das Weinrot auch gefreut – das spart Farbe, Geld, Kreativität und Arbeit.
In Hamburg scheint es ein wenig anders zu sein: Entweder man will eine Wohnung oder einer der anderen 40 Bewerber kriegt die Wohnung und nimmt auch ein Frosch-grün im Wohnzimmer hin.
Eine interessante Frage wurde allerdings auch im neuesten Fall nicht geklärt: Bei normaler Nutzung sollen Bad, WC und Küche alle fünf Jahre renoviert werden: Renovieren alle fünf Jahre bei normaler Nutzung – was heißt normale Nutzung?
Weitere infos: hier
April 24th, 2009 at 10:03
[...] auch in Großstädten wie Hamburg (Immobilien Hamburg, Karte), Berlin, München und Köln riesig. Nachmieter findet man in diesen Städten fast immer. Dieses Angebot ist 24/7 verfügbar, das Wochenende ist [...]