Der Immobilienspezialist des Volkswagen-Konzerns ließ im Pitch drei Agenturen zur Imagekampagne für sein B2C-Geschäftsfeld antreten. Das Unternehmen vermietet rund 10.000 Wohnungen, vorwiegend im Raum Wolfsburg und Braunschweig. Volkswagen Immobilien möchte mit der Kampagne seine Positionierung als Service- und Qualitätsanbieter von Privatwohnraum stärken, Sympathie schaffen und die Markenbekanntheit erhöhen. Die Markenagentur B&B aus Hannover konnte mit einer medienübergreifend spielbaren Leitidee überzeugen und sicherte sich den Pitchsieg. Die Hannoveraner präsentierten neben Print und Outdoor-Motiven u. a. auch Radiospot, eine Microsite sowie eine Facebook-Seite. Außerdem entwickelte die Agentur ein Sound-Branding für Volkswagen Immobilien.
Die Kernbotschaft „Ich liebe mein Zuhause“, ist in der Kampagne wörtlich interpretiert worden. So wurden typische Merkmale menschlicher Liebe auf die Liebe zwischen Mensch und Wohnung übertragen. Die Motive zeigen etwa einen Mann mit einem Ringetui vor seiner Wand kniend, um seiner Wohnung einen „Heiratsantrag“ zu machen oder jemanden, der mit seiner Stehlampe Tango tanzt. Der Radiospot klingt wie ein Liebesgedicht an einen geliebten Menschen, erst zum Ende wird aufgelöst, dass hier eine Wohnung die Angebetene ist. Zusammenhaltendes Element der integrierten Kampagne ist eine Microsite unter www.ich-liebe-mein-zuhause.de. Hier kann man einen „Liebesbeweis“ an seine Wohnung in Form eines Fotos oder Videos einreichen. Per Voting wird der kreativste Beitrag ermittelt – den Gewinner belohnt Volkswagen Immobilien mit einem Jahr mietfreien Wohnen. Zusätzlich bietet die Mircosite Multimedia-Inhalte wie etwa die Kampagnenmotive als Desktop-Hintergrund oder den von der Agentur komponierten Song aus dem Radiospot als Download. B&B konzipierte die Microsite, realisiert wurde sie von der Internetagentur Unternehmen Online aus Dortmund. Auf das Gewinnspiel wird in den Print-Motiven sowie in einem Reminder zum Radiospot hingewiesen. B&B konzipierte und realisierte außerdem einen Facebook-Auftritt für Volkswagen Immobilien, der die Kampagne fortsetzt und den Dialog mit dem Unternehmen ermöglicht. Ulrich Sörgel, Marketingleiter bei Volkswagen Immobilien hierzu: „Die Kampagne bildet den Auftakt unserer dauerhaften Facebook-Präsenz. Wir wollen über den zusätzlichen Kanal Social Media vor allem jüngere Zielgruppen an die Marke heranführen, Mieter stärker an uns binden und die für unsere Branche besonders wichtige Weiterempfehlungsrate zufriedener Kunden steigern. Uns war besonders wichtig, dass die Facebook-Seite nicht nur Informationen unseres Webauftritts spiegelt, sondern Mehrwerte, Inhalte und Anreize speziell für Fans bietet, wie etwa die Verlosung eines exklusiven Frühstücksbrettchens für Facebook-Freunde. Wir sind gespannt auf die Reaktionen der User“.
Auch das Thema Sound-Branding gingen Volkswagen Immobilien und B&B gemeinsam an. So entwickelte die Agentur ein Soundlogo für die Wolfsburger, das an eine Türklingel erinnert und zunächst im Radiospot und auf der Microsite verwendet wird. Uwe Berger, Geschäftsführer bei B&B zum Thema Markensound: „Wir starten mit einem Soundlogo, das unverwechselbar Volkswagen Immobilien gehört. Später könnten wir uns gut vorstellen, das akustische Logo mit Soundscapes, also eher sphärischen, längeren Klangteppichen, zu ergänzen. Diese verwendet man etwa in Telefon-Warteschleifen. Auch ein Klingelton für die Mitarbeiterhandys wäre denkbar. Ziel eines Sound-Brandings ist die ganzheitliche Wahrnehmung der Marke nicht nur den visuellen, sondern auch allen relevanten akustischen Touchpoints.“
Volkswagen Immobilien möchte mit der Kampagne Wohnungssuchende und Mieter ansprechen. Die Kampagne startete am 20. Juni 2011 im Vermietungsgebiet des Unternehmens.
URL zur Kampagne: http://www.ich-liebe-mein-zuhause.de/
Die Beklagte ist seit 1995 Mieterin einer Wohnung in der Ried-Siedlung in Hamburg. Die Klägerin erwarb die Ried-Siedlung, die ursprünglich aus zahlreichen Wohneinheiten bestand, inklusive der an die Beklagte vermieteten Wohnung im Jahr 1996. Sie will die in den 1930er Jahren in einfacher Bauweise errichtete Siedlung abreißen und an deren Stelle moderne, öffentlich geförderte Neubaumietwohnungen errichten.
Mit Ausnahme eines Teils der Riedsiedlung, der mit geringen Sanierungsmaßnahmen instand gesetzt wurde und erhalten geblieben ist, hat die Klägerin ihr Ziel auch bereits umgesetzt. Nur der Wohnblock, in dem sich die von der Beklagten bewohnte Wohnung sowie acht weitere, bereits leer stehende Wohneinheiten befinden, wurde bislang nicht abgerissen.
Die Klägerin kündigte den Mietvertrag mit der Beklagten gestützt auf § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB* durch Schreiben vom 31. Januar 2008 unter Berufung auf städtebauliche und gebäudetechnische Mängel der Riedsiedlung. Das Amtsgericht hat die Räumungsklage der Klägerin abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht der Klage stattgegeben.
Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten blieb ohne Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klägerin zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt war.
Die von der Klägerin geplanten Baumaßnahmen stellen eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstück gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar, weil sie auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Denn der noch vorhandene Wohnblock befindet sich in einem schlechten Bauzustand und entspricht in mehrfacher Hinsicht (u. a. kleine gefangene Räume mit niedrigen Decken, schlechte Belichtung) heutigen Wohnvorstellungen nicht, während mit dem geplanten Neubau moderne bedarfsgerechte Mietwohnungen erstellt werden können.
Der Klägerin würden darüber hinaus durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses auch die nach dem Gesetz vorausgesetzten erheblichen Nachteile entstehen, weil durch bloße Sanierungsmaßnahmen der alten Bausubstanz unter Erhalt der Wohnung der Klägerin kein heutigen Wohnbedürfnissen entsprechender baulicher Zustand erreicht werden kann. Die weitere Bewirtschaftung des letzten noch vorhandenen Wohnblocks unter Verzicht auf die vollständige Verwirklichung des mit der “Riedsiedlung” verfolgten städtebaulichen Konzepts ist der Klägerin deshalb auch unter Berücksichtigung des Bestandsinteresses der Beklagten nicht zuzumuten.
*§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. (…)
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. (…)
Urteil vom 9. Februar 2011 – VIII ZR 155/10
AG Hamburg – St. Georg – Urteil vom 5. August 2009 – 919 C 101/09
LG Hamburg – Urteil vom 10. Juni 2010 – 334 S 46/09
Karlsruhe, den 9. Februar 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Stadtteil St. Pauli befindet sich geografisch im Bezirk Hamburg Mitte befindet. Der wohl bekannteste Stadtteil mit seiner Hafennähe, den Bars, Cafes, dem Lebensgefühl zieht jährlich neue Bewohner an, egal ob Studenten, Geschäftsleute oder Hippster.
St. Pauli hat weit mehr zu bieten als die Reeperbahn, die zu den wohl berühmtesten Straßen der Stadt Hamburg zählt. Die Zeiten, in denen es als nicht schick galt, in St. Pauli zu mieten, sind längst vorbei. Die Mieten sind im Vergleich zu anderen Stadteilen recht gering und man trifft auf ein pulsierendes, lebhaftes Umfeld. Kein Wunder, dass gerade junge Kreative gerne in St. Pauli mieten. Kneipen, Clubs und Theater prägen das Stadtbild seit den 60-er Jahren. Cats oder Mamma Mia im Operettenhaus sehen – all jene, die in St. Pauli leben und mieten, haben die kulturelle Vielfalt nahezu vor der Haustür. Auch Schmids Tivoli , ein bekanntes und beliebtes Musiktheater, und das Schmidt Theater, in dem Kabarett geboten wird, ergänzen die Theaterlandschaft von Hamburg. Überdies ist das Theater St. Pauli, was als ältestes Theater der Stadt gilt, grenzübergreifend bekannt.
Das Wachsebenbild berühmter Persönlichkeiten können Einheimische überdies im ortsansässigen Panoptikum bewundern. Bekannt sind auch die Landungsbrücken, an denen täglich – außer an Heiligabend – Hafenrundfahrten starten. Auch der Hamburger Dom, ein dreimal im Jahr stattfindendes Volksfest, lockt jedes Jahr zahlreiche Einheimische wie Touristen. Zu mieten in St. Pauli heißt nicht selten, sich auf ein bestimmtes Lebensgefühl einzulassen. Alle jene, die ihren Lebensmittelpunkt im wohl bekanntesten Hamburger Stadtteil haben oder schon einmal gehabt haben, wissen, was hierunter zu verstehen ist.
Den Kiez wirklich erleben: Einfach mal den Hamburger Berg am Wochenende oder nachts ab 11 abgehen und die verschiedensten Typen erleben. Auch ein Essen im Restaurant “Freudenhaus” sollte man sich nicht entgehen lassen, um eine gute Grundlage für einen langen Kiezbesuch zu haben.
Wohnungen mieten in St. Pauli
Wer in diesem unten Getümmel eine Wohnung finden will der muss vor allem eins haben, neben dem Kleingeld eine Menge Glück. Wohnungen sind rar für die große Anzahl an Hamburgern und Externen die gerne Mal auf dem Kiez wohnen würden. Egal ob langfristig oder temporär, eine Wohnung in St. Pauli mieten kostet Zeit. Eine Anmledung bei Wohnungsgenossenschaften kann durchaus Sinn machen.
Der Fitnessclubbetreiber Sportspaß hat 3.000 qm Fläche am Überseering 31/Mexikoring 35 in Hamburg für zehn Jahre zuzüglich Option gemietet. Vermieter der Flächen, die derzeit noch umgebaut werden, ist Helmut Greve. Voraussichtlich zum 1. März wird Sportspaß von seinem bisherigen Standort am Mexikoring 7 in die neuen Räume umziehen. Der Mieter wurde von Colliers Grossmann & Berger beraten, der Vermieter von der Fides Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft.