Aber es gibt auch einige Dinge, die beachtet werden müssen. Oft ist die Rede davon, dass, wenn 3 verschiedene Nachmieter dem Vermieter angeboten werden, man ohne Probleme aus dem Vertrag entlassen werden kann, auch ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Dem ist jedoch nicht so. Einen Nachmieter zu stellen, ist zwar eine lobenswerte Sache, die einem auch zugutekommen kann, allerdings muss der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren.
Der neue Mieter muss solvent sein, und darf keine besonderen Bedingungen an den Vermieter stellen. So kann ein Vermieter einen Nachmieter, der weniger Miete zahlen will, dies zur Bedingung für eine Übernahme der Wohnung macht, ablehnen, muss sich auf diesen Nachmieter auf gar keinen Fall einlassen. Daher empfiehlt es sich schon bei der Suche nach einem Nachmieter, dafür Sorge zu tragen, dass dieser mit den Mietkonditionen einverstanden ist. Vielleicht kann man auch schon die persönliche Lage des Nachmieters ein wenig abfragen. Ist der Vermieter mit dem Nachmieter, aus welchen Gründen auch immer, nicht einverstanden, so kann man nicht darauf drängen, aus dem Vertrag entlassen zu werden, nur weil man einen Nachmieter gestellt hat. Daher empfiehlt sich immer eine rechtzeitige Kündigung und ein fließender Übergang zwischen alter und neuer Wohnung.
Ob man nach dem Stellen von 3 Nachmietern jederzeit ausziehen kann? Bei den typischen und unbefristeten Mietverhältnissen gilt die bekannte Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte ein Kündigungsauschluss oder ein Kündigungsverzicht unterzeichnet worden sein, ist eine Kündigung innerhalb der Frist nicht möglich!
Und einen Nachmieter stellen? Einen Nachmieter stellen ist nur möglich, wenn dies im Vertrag eingearbeitet ist oder nachträglich zwischen dem Mieter und Vermieter vereinbart wurde.
Bei Härtefällen gelten andere Regeln? Ja. Es gibt Härtefallregeln – Ausnahmen -, welche Einfluss auf die Nachmietersuche haben. Dazu zählen: Ein berufsbedingter Ortswechsel, Umzug ins Altersheim und ein Familienzuwachs. Sollte einer dieser Härtefälle eintreten reicht es, wenn ein geeigneter Nachmieter gesucht bzw. gefunden wird.