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Nachmieter – Rechte und Pflichten » Nachmieter-Blog
Mietpreis: Hamburger Mieten steigen weiter Mietspiegel: Frankfurt verabschiedet Mietspiegel 2009
Apr 28


rechte_pflichte_nachmieterUm ihre Mieteinnahmen langfristig zu planen, sichern sich Vermieter durch eine Kündigungsfrist ab. Mietern ist es demnach nicht möglich, jederzeit fristlos aus ihrem Vertrag entlassen zu werden. Wird der Wohnungsnehmer jedoch beruflich in eine andere Stadt versetzt, zieht er ins Altersheim um oder kann er nachweisen, dass der Raum, zum Beispiel durch Familienzuwachs, zu klein geworden ist, kann er außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist er verpflichtet, einen Nachmieter vorzuweisen, der laut gesetzlichen Vorgaben „solvent und zumutbar“ sein muss. Der Wohnungseigentümer kann dann in einer angemessenen Überlegungsfrist prüfen, ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht. Der neue Mieter übernimmt den Vertrag vom Vorgänger. Somit sind Mieterhöhungen nicht ohne weiteres möglich, was für den Nachmieter einen Vorteil darstellt.

Im Gegenzug muss er jedoch auch von Änderungen absehen und die vorgegebenen Abmachungen zwischen Vormieter und Wohnungseigentümer akzeptieren. Wird der Mietvertrag aus anderen als den drei genannten Gründen gekündigt, ist die Ausgangslage eine andere: Auch hier kann ein Nachmieter dem Mieter helfen, vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. In diesem Fall besteht von Seiten des Vermieters jedoch keinerlei Verpflichtung, den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Er kann auf dem Fortbestehen des Mietverhältnisses bis zu seinem vertraglichen Ende bestehen. Akzeptiert er den Nachmieter, wird ein neuer Vertrag aufgesetzt und der neue Mieter muss gegebenenfalls eine Erhöhung der Kosten in Kauf nehmen. Im Gegenzug kann er über Änderungen verhandeln und den Mietvertrag bei gegebener Flexibilität des Vermieters verändern.

In keinem der Fälle ist der Nachmieter verpflichtet, auf übertriebene Abstandsforderungen des Vormieters einzugehen. Verlangt der vorherige Wohnungsnutzer für Einrichtungsgegenstände einen Betrag, darf dieser nicht in einem Missverhältnis zu deren Wert stehen. Der Zeitwert, den der Nachmieter noch zu entrichten hat, berechnet sich aus dem Originalwert und dem aktuellen Zustand abzüglich des Alters. Die Ablösevereinbarung wird ungültig, wenn der Preis 50 Prozent über dem Neupreis liegt.

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