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Nachmieter aufgepasst! Wie schützt man sich vor utopischen Ablösesummen? » Nachmieter-Blog
Neuer Look: Immonet.de relauncht Immobilienportal wohnfinder.de Versicherungen – Was man als Nachmieter bedenken sollte
Jul 24


nachmieter_abloesesummeEndlich eine neue Wohnung gefunden, stolpern viele Nachmieter über hohe Ablösesummen für abgenutzte Möbel und andere Einrichtungsstücke. Oft liegt es jedoch nicht am Vermieter oder am Makler, es sind die Vormieter, die einen engen Wohnungsmarkt nutzen, um eine hohe Ablöse von ihren Nachmieter zu verlangen.

Die Immobilienprofis von Immonet klären auf und nennen Maßnahmen und gesetzliche Regelungen rund um die „Ablösesumme“ für Einrichtungsgegenstände.

Eine Vereinbarung zur Ablöse von Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich erlaubt. Der Nachmieter sollte jedoch unbedingt prüfen, ob die zu veräußernden Möbel ihren Preis auch noch wert sind. Listige Vormieter spielen mit dem drohenden Zeigefinger und verweisen auf viele andere Miet-Interessenten, die den Nachlass gerne übernehmen würden. Sollte man als Nachmieter zu viel gezahlt haben, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen laut HGB von 3 Jahren und die Differenz muss zurückgezahlt werden.

Zeitwert, Alter und Zustand bestimmen den Preis

Das Landesgericht Wiesbaden definiert in seinem Urteil (Landgericht Wiesbaden 1 S 82/96), dass der Zeitwert den Neupreis, den Erhaltungszustand und das Alter berücksichtigt. Ein Missverhältnis besteht, wenn der Kaufpreis den Zeitwert um 50 Prozent übersteigt, entschied der Bundesgerichtshof in diesem Fall.

Für den Nachmieter bedeutet dies, dass er zum Beispiel 4000 € für eine Einbauküche an den Vormieter zahlt, obwohl diese nur 1000 € wert ist. Der Vormieter kann jedoch maximal 1500 € für die Küche verlangen. Die restlichen 2500 € könnte der Nachmieter zurückfordern.

Vertrag sichert Frieden

Der Beweis für überteuerte Möbel und Einrichtungen ist für die Nachmieter einer Wohnung jedoch oft schwer zu erbringen. Übernommene Möbel sollten daher immer vom Nachmieter aufgelistet werden und Zeugen sollten den Zustand bestätigen können. Außerdem sollten mündliche Vereinbarungen bezüglich einer Ablösesumme zusätzlich schriftlich festgehalten werden. Hat man als Nachmieter das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden und zu einem Kauf der minderwertigen Einrichtungen gezwungen zu werden, sollte man sich gegebenenfalls mit dem eigentlichen Vermieter der Wohnung in Verbindung setzten.

Weitere Informationen rund um das Thema Nachmieter finden Sie hier:

mieterbund.de
mieterverein-hamburg.de
finanztip.de
immonet.de

Oder hier im Blog mehr über Mietrecht für Nachmieter, Pflichten der Nachmieter, Umzug und suchen/finden von Nachmieter lesen!

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Geschrieben von nachmieter mit folgenden Stichworten:


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