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In Saudi-Arabien soll in der Küstenstadt Jeddah dieser gewaltige Turm entstehen. Der mit Abstand höchste Sky-Scraper wäre dieses riesige Gebäude, in dem wohl alles zu finden sein wird: Büros, Bars, Wohnungen usw.
5.000 Fuss (also rund 1.524 Meter) hoch soll er sein und damit das höchste Gebäude der Erde. Das 2. höchste Gebäude wäre praktisch fast nciht mehr sichtbar auf einer Infografik wie dieser hier.
der Kingdom Tower ist mit 30 Milliarden Dollar laut Quelle thedaily.com geplant und wird zum Stolz von Saudi-Arabien, sollte das Projekt sich so umsetzen lassen.
Um mögliche Schwingungen und Turbolenzen auszugleichen, hat der Turm eine sog. “pendulum structure” am oberen Ende. Diese Technik soll dann Schwankungen ausgleichen.
Das auf mirror.co.uk veröffentlichte Foto zeigt deutlich, was Sache ist beim Größenvergleich der Superlative. fast doppelt soch hoch wie das Burj Khalifa in Dubai soll der Kingdom Tower werden. Ein Fahrstuhl würde 12 Minuten brauchen, um bis zur Spitze hochzufahren…
Gefunden auf: http://www.thedaily.com/page/2011/04/09/040911-news-jeddah-skyscraper/
Fotoquelle: http://www.mirror.co.uk/news/top-stories/2011/04/12/mile-high-kingdom-tower-planned-for-saudi-arabia-will-be-world-s-tallest-115875-23055129/
Drei ziehen zusammen: So läuft die neue Crossmedia-Vermarktung von BERLINER MORGENPOST, HAMBURGER ABENDBLATT und Immonet.de
Crossmedia, die Kombination von Online- und Zeitungsanzeige, gehört in der Immobilienvermarktung längst zur gelebten Praxis. Wer einen Nachmieter für seine Wohnung sucht, ist mit dieser Variante immer auf der richtigen Seite. Durch die Bündelung der Stärken von Internet und Zeitung profitieren Inserenten vom Besten aus beiden Medien: Bekanntheit, Reichweite und qualifizierte Kontakte. Die Suche nach einem Nachmieter wird dadurch noch einfacher.
Neue Maßstäbe in Sachen Crossmedia versprechen nun die regionalen Abonnementzeitungen von Axel Springer und das Immobilienportal Immonet.de. Ab August 2009 werden Immobilienanzeigen auf www.immonet.de, in der Hauptstadt-Zeitung BERLINER MORGENPOST sowie in der Regionalzeitung HAMBURGER ABENDBLATT gemeinsam vermarktet – aus einer Hand und mit einem integrierten Markenkonzept.
Das übergreifende Vermarktungskonzept sieht eine konsequente, sehr enge Verzahnung vor und sorgt für eine neue Positionierung dieser drei Medienangebote von Axel Springer: Als Innovationsführer im deutschen Rubrikenmarkt.
Drei ziehen zusammen: Die wechselseitige Ergänzung etabliert Immonet.de künftig zur festen Marke in den Immobilienbüchern von BERLINER MORGENPOST und HAMBURGER ABNDBLATT, während die von Immonet.de betriebenen digitalen Marktplätze auf www.morgenpost.de und www.abendblatt.de gleichzeitig ausgebaut und weiter vernetzt werden.
Als etablierte Qualitätsmedien profitieren die BERLINER MORGENPOST und HAMBURGER ABENDBLATT in hohem Maße von der Digitalkompetenz und Reichweite der Konzerntochter Immonet.de – ein klarer Wettbewerbsvorteil, der direkt an die Kunden, Leser und Nutzer weitergeben wird.
Der große Vorteil: Anzeigenkunden von BERLINER MORGENPOST, HAMBURGER ABENDBLATT und Immonet.de können über eine digitale Anzeigenannahme in allen drei Medien inserieren. Das sogenannte „Crossmedia-Center“ von Immonet.de sorgt für die automatische Buchung von Anzeigenformaten, Frequenzen und Laufzeiten – im Internet und in der Zeitung. Möglich wird dies durch zwei neu aufgestellte, integrierte Verkaufsorganisationen der Märkte in Berlin und Hamburg. Damit wird eine einheitliche, persönliche Kundenansprache erzielt.
Ob Reichweite, Preis oder Service – Immobilienanbieter profitieren immer von einer Schaltung bei der ersten Adresse für Immobilien in Berlin und Hamburg. Die hohe Reichweite, klare Preisvorteile bei jeder Buchung über das Crossmedia-Center von Immonet.de und eine einfache Handhabung – mit nur wenigen Klicks wird aus dem Online-Exposé eine aufmerksamkeitsstarke Zeitungsanzeige – wird die Immobilienvermarktung in Berlin und Hamburg künftig noch schneller und bequemer.
Schönheitsreparatur auf Mieter übertragen
Der Deutsche Mieterbund in Berlin erklärt (Az.: XII ZR 15/07), das auch die Teppichreinigung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen gehören könnte. Dies tritt ein, wenn in dem Mietvertrag die Pflicht für Schönheitsreparaturen auf den Wohnruammieter übertragen wurde.
Was ändert sich für Mieter
Grundsätzlich ändert sich mit dieser neuen Rechtsprechung, dass die Reinigung des Teppichs automatisch zu den Schönheitsreparaturen gehört. Bislang musste eine Reinigung des Teppichs gesondert aufgeführt und im Mietvertrag festgehalten werden.
Was galt bisher
Schönheitsreparaturen sind Malerarbeiten an Fenstern, den Türen, Decken, natürlich den Wänden und Heizkörpern. Auch Holzdielen fielen bisher unter diese Regelung, wobei es um die “Schönheitsreparatur” des Bodenbelags ging. Dies trifft auch auf verlegte Teppiche zu, argumentierennun die Bundesrichter.
Ausblick
Bisher gilt diese Regelung nur für Mieter in Gewerberäumen. Ob auch Wohnräume davon betroffen sind ließen die Richter offen. Der Nachmieter in Räumen mit Teppichen würde die Grundreinigung sicherlich freuen.
via: dpa
Neben Gerry Weber und C&A ein weiterer großer Player am Markt. Ob Karstadt, eine Straße weiter, bestehen bleibt, ist nach den jüngsten Problemen des Mutterkonzerns noch fraglich. Für die Gebäude von Arcandor in Hamburgs guten Lagen wird ja schon über Nachmieter gesprochen.
“Der „Hearst Tower“ in New York City, entworfen vom Architekturbüro Foster and Partners aus London. Das 46-stöckige Gebäude ragt aus der Fassade des alten Stammsitzes der Hearst Corporation.”
via: focus
Via: Spiegel