Immobilienverkauf
Wer seine Immobilie erfolgreich verkaufen möchte, sollte sich vorher mit der Thematik eingehend beschäftigen. Hier einige Tipps zum Thema Immobilienverkauf hinsichtlich Kaufvertrag, Grundbuchamt, steuerlichen Richtlinien und Maklertätigkeit.
Die Gründe für einen Immobilienverkauf können sehr vielschichtig sein. Entweder sollen durch den Verkaufserlös Schulden getilgt werden, die Eigentumswohnung oder das geerbte Haus ist wegen Nachwuchs einfach zu klein geworden, oder ein Besitzwechsel innerhalb der Familie ist vorgesehen. Der geplante Immobilienverkauf bringt auf jeden Fall rechtliche Pflichten mit sich. Ein bekannter Leitsatz: Mündliche Abreden sind meist schon im Kleingedruckten ausgeschlossen.
Bei einem Immobilienverkauf wird ein normaler Kaufvertrag rechtlich nicht anerkannt. Hier kommt nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag in Frage. Hier wird auch die Liquidität des Käufers durch den Notar gesichert und geregelt. Als Zweites prüft der Notar, ob Lasten oder Beschränkungen in der ersten oder zweiten Abteilung im Grundbuch eingetragen sind. Zum Beispiel könnte ein Vorkaufsrecht der Gemeinde den Immobilienverkauf an einen anderen Käufer verhindern.
Ein weiterer wichtiger Punkt könnte ein eingetragenes Wohnrecht sein, das beim Kauf eine Vermietung oder Selbstnutzung ausschließen würde. Grundsätzlich können auch Eintragungen im Grundbuch wie Bergbauschäden oder andere Altlasten einen Verkauf erschweren.
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