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Wohnung vermieten » Nachmieter-Blog

Wohnung vermieten


Wohnung vermieten

Wohnung vermieten

Wer eine ausgesprochen schöne Wohnung bewohnt, möchte diese unter allen Umständen behalten. Können Wohnungsmieter ihre Wohnung vermieten? Grundsätzlich ist das erlaubt. Allerdings müssen hier einige Regeln eingehalten werden. Eine Wohnung zu vermieten, um so Geld zu verdienen, ist damit nicht gemeint und auch nicht rechtens. Die folgenden Regeln sind unbedingt einzuhalten, ansonsten kann der Vermieter eine Untermiete verweigern.

Die Bedingungen einer Untermiete müssen auf Verlangen bekannt gegeben werden. Diese  dürfen nicht missbräuchlich angewendet werden, zum Beispiel mit der Absicht der Ertragserzielung, und das Mietobjekt darf nicht anders bewohnt oder genutzt werden als im Mietvertrag vereinbart wurde (Zweckentfremdung des Mietobjekts). Dieses Regelwerk ist keine Hürde, die ein Vermieter willkürlich aufstellt, sondern schlichtweg vorgeschrieben. Ansonsten könnte jeder Wohnraum anmieten und diese Wohnung zu einem höheren Mietpreis weitervermieten, um so Gewinn zu machen.

Untervermieter, die ihre Wohnung weitervermieten, dürfen sich daran nicht bereichern. Die verlangte Miete muss neutral zum Hauptmietpreis stehen. Eine Ausnahme gilt dabei aber für vorhandenes eigenes Mobiliar, das der Untermieter nutzen darf. Hierfür kann ein angemessener Aufschlag von bis zu 20 Prozent verlangt werden. Eine geplante Untervermietung sollte auf jeden Fall dem Vermieter mitgeteilt werden. Gesetzlich wird dafür jedoch keine Form vorgeschrieben. Solange keine Überbelegung stattfindet, dürfen Familienangehörige, Kinder und Partner, die in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, grundsätzlich in eine bestehende Wohnung einziehen. Der Aspekt, eine Wohnung zu vermieten, ist hierbei nicht erfüllt. Allerdings sollte dem Vermieter auch eine kurze Mitteilung gemacht werden.

Untervermieter behalten gegenüber dem Hauptvermieter alle Rechte und Pflichten. Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, halten sich bei ausbleibenden Zahlungen und Schäden an den Hauptmieter. Wer seine Wohnung vermieten möchte, sollte auf jeden Fall einen rechtlich abgesicherten Untermietvertrag abschließen, denn die Bestimmungen des Mietrechts dürfen hier nicht verletzt werden. Dazu zählen Vorschriften über Mietzins, Zahlungstermin und Mieterhöhung. Zusätzlich sind Kündigungsfristen für Haupt- und Untermieter zu nennen, und Kostenbeteiligungen an Heiz-, Strom- und Gaskosten sind genauestens schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen von Haushaltsgegenständen (laut Inventarliste).

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Untervermieter, die eine Wohnung vermieten und eine Kaution oder Vorschüsse für Nebenkosten verlangen, müssen diese entsprechend verwalten und abrechnen. Da sich rechtlich stets etwas ändern kann, sollte derjenige, der seine Wohnung weitervermieten möchte, vorher eine genaue Rechtsauskunft einholen. Das liegt im Interesse aller Beteiligten. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen Miete und Untermiete. Grundsätzlich sollte es aber zwischen Vermieter, Hauptmieter und Untervermieter möglichst keine Unstimmigkeiten geben.

Mietvertrag / Untermietvertrag

Keine Wohnung ohne Mietvertrag. Jedes Mietverhältnis basiert auf einem Mietvertrag, der neben den üblichen Standards auch individuelle Absprachen oder Klauseln enthalten kann. Grundsätzlich regelt der Mietvertrag die Höhe der Miete inklusive Nebenkosten sowie die Stellung einer Mietkaution oder Mietbürgschaft. Zudem sind im Mietvertrag Klauseln beispielsweise zu Schönheitsreparaturen oder Kündigungsfristen enthalten. Zu unterscheiden sind befristetete und unbefristete Mietverträge, die jeweils klar als solche gekennzeichnet werden müssen. Entsprechend sind auch die Kündigungsfristen abhängig von der Ausgestaltung des Mietvertrages. In manchen Fällen werden Sondervereinbarungen getroffen, wie beispielsweise eine Verpflichtung zum Flurdienst oder zum Schneeschieben. Teils werden diese Aufgaben jedoch auch in der Hausordnung festgelegt und nicht im Mietvertrag. Auch dauerhafter Mieterlass durch beispielsweise Hausmeistertätigkeiten kann im Mietvertrag vereinbart werden. Sichern Sie sich in solchen Fällen jedoch immer lieber bei einem Immobilienanwalt über die Gültigkeit dieser Vereinbarungen im Mietvertrag ab.

2 Pings to “Wohnung vermieten”

  1. Herrliche Auslandsimmobilien in Portugal « Ferienwohnungen Schweden, Dänemark, Spanien Says:

    [...] um hier seinen Urlaub zu verbringen und dabei sein eigener Herr zu sein, und andererseits, um diese Wohnung zu vermieten und somit ein Zweiteinkommen zu haben. Manche nutzen die Auslandsimmobilien in Portugal auch aus [...]

  2. Tipps für das Vermieten einer Wohnung | | ImmoloImmolo Says:

    [...] Mieter für Fragen an sie haben könnten: Wie hoch ist die Warmmiete, ist das Mietverhältnis befristet, gibt es eine Hausordnung oder andere Besonderheiten zu [...]


One Response to “Wohnung vermieten”

  1. 1. Holzfliesen Says:

    Eine Wohnung zu vermieten, um Geld zu verdienen, ist meiner Meinung nach ein sehr guter Weg zum Geschäftsmann zu werden :)

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