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Schönheitsreparaturen » Nachmieter-Blog
Okt 23

Generell gilt, dass kein Mieter automatisch bei seinem Auszug die Wohnung beziehungsweise die Mietsache renovieren muss. Grundlegend und nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen, wie das Tapezieren, das Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, das Streichen der Heizkörper, der Heizungsrohre, der Türen, der Wohnungstür und der Fenster, Sache des Vermieters. Nur, wenn es im Mietvertrag eine gesonderte Klausel gibt, die von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarungen enthält, kann der Mieter zu den Schönheitsreparaturen in einem bestimmten Umfang verpflichtet werden.

Zulässig sind dabei so genannte Abgeltungsklauseln. Diese legen fest, dass der Mieter bei Auszug anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen übernehmen muss. Der Gesetzgeber hat allgemeine Fristen festgelegt, die für die Renovierung und Instandhaltung der Mietsache gelten. Für die unterschiedlichen Wohnräume gibt es Fristen zwischen drei und sieben Jahren. Diese beginnen mit Einzug beziehungsweise der letzten Renovierung. Wenn ein Mieter vor Ablauf dieser Fristen auszieht, ist er nicht verpflichtet Schönheitsreparaturen durchführen. Es sei denn es gibt im Mietvertrag gesonderte Regelungen dazu. mehr »

Jun 01

Ein weiteres Urteil über Schönheitsreparaturen bei Gewerberäumen könnte auch Arbeit für Miete in Wohnräumen bedeuten. Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde nun entschieden, dass beim Auszug auch eine Grundreinigung des Teppichs vom Mieter vorgenommen werden muss.  Somit kann für Wohnraummieter einiges an Arbeitsaufwand entstehen.

Schönheitsreparatur auf Mieter übertragen

Der Deutsche Mieterbund in Berlin erklärt (Az.: XII ZR 15/07), das auch die Teppichreinigung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen gehören könnte. Dies tritt ein, wenn in dem Mietvertrag die Pflicht für Schönheitsreparaturen auf den Wohnruammieter übertragen wurde.

Was ändert sich für Mieter

Grundsätzlich ändert sich mit dieser neuen Rechtsprechung, dass die Reinigung des Teppichs automatisch zu den Schönheitsreparaturen gehört. Bislang musste eine Reinigung des Teppichs gesondert aufgeführt und im Mietvertrag festgehalten werden. mehr »

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