Es fällt nicht leicht, eine gemütlich eingerichtete Wohnung aufzugeben, sich einem Umzug hinzugeben. Die Tatsache ist ganz sicher unumstritten, aber es gibt immer wieder Gründe, die zum Auszug veranlassen, die einen regelrecht dazu zwingen. Zwar ist es für einen persönlich schön, wenn man schnell eine Wohnung gefunden hat, auf der anderen Seite ist man aber an den alten Mietvertrag gebunden – und dort ist meist die Rede von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kann man diese Kündigungsfrist nicht einhalten, so ist es möglich, einen Nachmieter zu stellen – selbst für die künftige Vermietung der Wohnung Sorge zu tragen. mehr »
Dez 08
Feb 01
Viele kennen das: Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen bei der Nachmieter-Findung. Von Bekannten hört man, dass nach drei Nachmietern ein Auszug ohne Probleme geht. Andere Quellen berichten von Härtefall-Regeln, bei denen man immer ausziehen kann.In der Bild vom Freitag, 30.01.2009, sind 6 Miet-Irtümer aufgelistet.
Ob man nach dem Stellen von 3 Nachmietern jederzeit ausziehen kann? Bei den typischen und unbefristeten Mietverhältnissen gilt die bekannte Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte ein Kündigungsauschluss oder ein Kündigungsverzicht unterzeichnet worden sein, ist eine Kündigung innerhalb der Frist nicht möglich! mehr »
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