Versicherungen für Mieter
Versicherungen dienen dazu, die unterschiedlichsten Risiken in den unterschiedlichsten Lebensbereichen abzusichern. Allerdings gibt es einige Versicherungen, die besonders für Mieter unerlässlich sind, da diese Risiken abdecken, die nicht automatisch mit einem gültigen Mietvertrag abgesichert sind. Dazu gehören vor allem eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung sowie eine gute Rechtsschutzversicherung.
Die Hausratversicherung im Portrait
Die Hausratversicherung dient dazu, die eigenen Vermögenswerte innerhalb der eigenen Wohnung gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Vandalismus abzusichern. Schäden am Gebäude, beispielsweise Hagel- oder Sturmschäden, sind entgegen der allgemeinen Meinung nicht durch die Hausratversicherung versichert. Dazu muss eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, die meist zu einem Mietverhältnis dazu gehört. Bei dem Abschluss einer Hausratversicherung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass von Seiten der Versicherung eine Überprüfung einer Unterversicherung ausgeschlossen wird. Nur dann erhält man nach einem Schaden in jedem Fall die volle Schadenssumme.
Die Haftpflichtversicherung im Portrait
Die Haftpflichtversicherung dient dazu, Ansprüche von Freunden, Verwandten und Fremden abzudecken, denen durch eine unabsichtliche Handlung ein Vermögensschaden entstanden ist. Diese Vermögensschäden reichen von kleinen Unfällen, beispielsweise einer starken Teppichverschmutzung, bis hin zu großen Unfällen wie der Zerstörung von Elektroartikeln oder dem Ausbruch von Feuer. Gerade aufgrund der Möglichkeit von großen Vermögensschäden sollte auf eine Haftpflichtversicherung nicht verzichtet werden. Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen von bis zu 100 Millionen € sind bereits ab 60 € pro Jahr erhältlich.
Die Rechtsschutzversicherung im Portrait
Die Rechtsschutzversicherung dient dazu, die Kosten für Gerichtsverfahren in den unterschiedlichsten Lebensbereichen abzudecken. Allerdings gibt es Rechtsschutzversicherungen in verschiedenen Ausführungen, sodass neben der allgemeinen Rechtsschutzversicherung auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann. Besonders hervorzuheben ist, dass in Verbindung mit einer Rechtsschutzversicherung nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten abgedeckt sind, sondern auch alle weiteren Kosten, die in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren auftreten. Dazu gehören beispielsweise Sachverständigengutachten, Analysen und weitere Untersuchungen, die für die Lösung eines Verfahrens notwendig sind.
Mai 5th, 2013 at 18:40
Das sind die absolut drei wichtigsten Versicherungen die einfach jeder haben sollte. Vor allem jedoch die private Haftpflichtversicherung ist für jeden Bundesbürger ein absolutes Muss. Denn sollte man beispielsweise einen Personenschaden, Sachschaden oder einen Vermögensschaden einem anderen zufügen, so ist man dazu verpflichtet dafür mit seinem im schlimmsten Fall gesamten Vermögen aufzukommen. Und das kann u.U. ganz schön teuer werden.
Grüße