Okt 02

Für die Suche nach einem Nachmieter gibt es viele Möglichkeiten. Man kann eine Zeitungsannonce aufgeben, Aushänge im Supermarkt um die Ecke machen oder aber eine Wohnungsanzeige im Internet aufgeben. Die letztgenannte Variante ist heutzutage allerdings nicht nur die schnellste, sondern auch die erfolgversprechendste. Mit einer guten Wohnungsanzeige im Internet findet man ganz bestimmt schnell einen Nachmieter für die Wohnung.

Wer kurzfristig umziehen muss oder für längere Zeit die Stadt verlassen möchte, muss meist sehr schnell einen geeigneten Nachmieter für die vorhandene Wohnung finden. Auch, damit die Wohnung nicht leer steht und keine weiteren Mietkosten verursacht, sind die meisten Menschen darauf angewiesen, eilig jemanden zu finden, der die Wohnung übernimmt.

Wohnungsanzeige – schnell und günstig

Eine Wohnungsanzeige im Internet ist da nicht nur eine schnelle, sondern auch eine vergleichsweise preisgünstige Möglichkeit. Allerdings sollte die Wohnungsanzeige gelungen sein, damit sie den potentiellen Nachmieter auch anspricht. Es ist dabei wichtig, die zu vermietende Wohnung von ihrer besten Seite zu präsentieren, aber trotzdem ehrlich zu sein. mehr »

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Sep 04

Für viele Menschen geht auch in Deutschland mit dem Kauf der Eigentumswohnung oder dem Bau des ersten eigenen Hauses ein lange ersehnter und auch ersparter Traum in Erfüllung. Selbstverständlich möchte man dann keine Sekunde länger als unbedingt nötig in der Mietwohnung verbringen und sucht nach Mitteln und Wegen – und sei es ein Nachmieter in Deutschland -, um möglichst schnell aus der beengenden Atmosphäre herauszukommen und in die eigenen vier Wände einzuziehen.

Leider sehen viele Mietverträge aber die Klausel vor, dass ein Nachmieter in Deutschland gesucht werden muss. Anderenfalls, wenn kein Nachmieter in Deutschland vorhanden ist, ist häufig die Miete weiterhin zu bezahlen, was sich oftmals empfindlich auf das vorhandene Budget auswirken kann. Viele Mieter sehen ihren Traum von den eigenen vier Wänden durch den fehlenden Nachmieter in Deutschland gefährdet, und dass nicht völlig ohne Grund. Trotzdem sollte man sich auch in dieser Situation selbst in Deutschland nicht zwangsläufig den Wünschen des Vermieters beugen. Oftmals hat dieser den unterschriebenen Vertrag selbst aufgesetzt und dabei natürlich Klauseln nach eigenem Ermessen und nach eigenem Vorteil mit aufgenommen. Hier hilft auf jeden Fall ein versierter Anwalt, der am besten in einer anderen Stadt lebt und den betreffenden Vermieter auf keinen Fall kennt. Somit hat man einen sachkundigen Fachmann oder eine Fachfrau an der Hand, die sich sicher schnell und unkompliziert dem Problem annehmen und den Vertrag prüfen werden. Nicht jeder unterschriebene Vertrag ist nämlich auch rechtskräftig. Unter dieser Sichtweise sieht die Sache manchmal schon ganz anders aus.

Für die Verpflichtung, einen Nachmieter in Deutschland zu benennen, gibt es nämlich ganz klare Regelungen, die sich auf die aktuellste Rechtssprechung beziehen und im großen und ganzen Entlastungen für den Mieter bringen. Letztlich ist nämlich der Vermieter alleine für die Auslastung und Vermietung seiner Räumlichkeiten zuständig. Allerdings kann es sich natürlich vorteilhaft auswirken, wenn man einen Nachmieter in Deutschland freiwillig benennen kann. Stehen noch Befristungen bis zur Kündigung des Vertrages aus, so werden diese nämlich erlassen, wenn die Wohnung oder das Geschäftslokal anderweitig vermietet werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vertrag eine Kündigungsfrist von beispielsweise drei oder sechs Monaten vorsieht. Diese muss der ehemalige Mieter dann nicht mehr zahlen, wenn er einen Nachmieter in Deutschland benennen kann.

Was man noch beachten sollte bei der Suche nach einem Nachmieter und welche Irrtümer über die Nachmieter-suche bestehen, lesen Sie in hier in den weiteren Nachmieter-Artikeln.

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Jul 24

nachmieter_abloesesummeEndlich eine neue Wohnung gefunden, stolpern viele Nachmieter über hohe Ablösesummen für abgenutzte Möbel und andere Einrichtungsstücke. Oft liegt es jedoch nicht am Vermieter oder am Makler, es sind die Vormieter, die einen engen Wohnungsmarkt nutzen, um eine hohe Ablöse von ihren Nachmieter zu verlangen.

Die Immobilienprofis von Immonet klären auf und nennen Maßnahmen und gesetzliche Regelungen rund um die „Ablösesumme“ für Einrichtungsgegenstände.

Eine Vereinbarung zur Ablöse von Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich erlaubt. Der Nachmieter sollte jedoch unbedingt prüfen, ob die zu veräußernden Möbel ihren Preis auch noch wert sind. Listige Vormieter spielen mit dem drohenden Zeigefinger und verweisen auf viele andere Miet-Interessenten, die den Nachlass gerne übernehmen würden. Sollte man als Nachmieter zu viel gezahlt haben, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen laut HGB von 3 Jahren und die Differenz muss zurückgezahlt werden.

Zeitwert, Alter und Zustand bestimmen den Preis

Das Landesgericht Wiesbaden definiert in seinem Urteil (Landgericht Wiesbaden 1 S 82/96), dass der Zeitwert den Neupreis, den Erhaltungszustand und das Alter berücksichtigt. Ein Missverhältnis besteht, wenn der Kaufpreis den Zeitwert um 50 Prozent übersteigt, entschied der Bundesgerichtshof in diesem Fall. mehr »

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Jul 09

Trotz Krise boomen Luxusobjekte nach wie vor. So ist es auch meist nicht schwer, einen Nachmieter für eine Luxuswohnung zu finden. Allerdings werden in diesem Segment gehobene Ansprüche an einen Nachmieter gestellt. Vor allem die Solvenz spielt beim Nachmieter einer solchen Wohnung eine wichtige Rolle.

Luxuswohnungen finden

Luxusobjekte finden sich in vielen deutschen Großstädten. Ob in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München: Luxusimmobilien gehören in einer bestimmten Gesellschaftsschicht zu den begehrtesten Objekten auf dem Wohnungsmarkt. Wird ein Nachmieter für ein derartiges Objekt gesucht, erfolgt die Abwicklung in der Regel über einen Makler. Denn neben einem solventen Nachmieter ist hier auch Diskretion gefragt. Einige Immobilienmakler haben sich speziell auf diese Klientel eingestellt und halten verschiedene Luxusobjekte für ihre Kunden bereit. Dabei werden Nachmieter für Objekte in diesem Preissegment nicht nur in Deutschland gesucht, in nahezu allen größeren Metropolen der Welt ist ein Markt für Luxusobjekte vorhanden. mehr »

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Apr 28

rechte_pflichte_nachmieterUm ihre Mieteinnahmen langfristig zu planen, sichern sich Vermieter durch eine Kündigungsfrist ab. Mietern ist es demnach nicht möglich, jederzeit fristlos aus ihrem Vertrag entlassen zu werden. Wird der Wohnungsnehmer jedoch beruflich in eine andere Stadt versetzt, zieht er ins Altersheim um oder kann er nachweisen, dass der Raum, zum Beispiel durch Familienzuwachs, zu klein geworden ist, kann er außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist er verpflichtet, einen Nachmieter vorzuweisen, der laut gesetzlichen Vorgaben „solvent und zumutbar“ sein muss. Der Wohnungseigentümer kann dann in einer angemessenen Überlegungsfrist prüfen, ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht. Der neue Mieter übernimmt den Vertrag vom Vorgänger. Somit sind Mieterhöhungen nicht ohne weiteres möglich, was für den Nachmieter einen Vorteil darstellt. mehr »

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Apr 15

Wie die Immobilien Zeitung heute berichtet, geht der Insolvenzverwalter von Woolworth kreative Wege, um den angeschlagenen Konzern zu retten. Im Gespräch ist auch eine Senkung der Mieten durch die Vermieter. Somit beteiligen sich die Vermieter an der Sanierung und müssen keinen Nachmieter suchen. Der Verwalter hoffe auf einen “fairen Dialog” mit den Vermietern. Einige Vermieter der Kette hätten bereits Signale gegeben, dass sie zu Verhandlungen bereit wären. Der größte Vermieter von Woolworth ist mit 110 Immobilien “Cerberus Capital Partners”.

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Apr 01

Wohnen, einrichten, wohlfühlenEndlich die erste eigene Wohnung. Nachmieter gefunden, raus aus der Studenten-WG. Mehr Platz für sich und die Kinder im neuen Haus. Die Gründe für ein neues Zuhause können unterschiedlich sein. Der Wunsch nach einem gemütlichen Heim ist bei allen gleich.


Einrichtung und Wohnstil sind Geschmacksache und allgemeingültige Rezepte liegen nicht griffbereit in der Schublade. Dennoch gibt es nützliche Tipps und Helfer die eigenen vier Wände zu gestalten.

Wie fängt man an? Mit dem Wohntyptest

Bei der Wohnungseinrichtung stehen viele Entscheidungen an: Welche Farben sollen die Wände haben? Wie ist der Einrichtungsstil? Wie lassen sich vorhandene Möbel mit neuen Stücken kombinieren? mehr »

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Mrz 22

Mieter: Wer muss streichen bzw. renovieren?

Nachmieter, Mieter oder Vermieter – wer kümmert sich um die Farbgebung in der Wohnung oder im Haus?

Der Mieter darf seine Wände streichen, egal was der Vermieter sagt! Der Vermieter darf dem Mieter nicht sagen, in welcher Farbe er die Zimmer streichen soll. Der Mieter hat also die freie Wahl der Farben. Nur wenn der Mieter aus der Wohnung auszieht, sagt der Bundesgerichtshof, muss ein neutraler Farbton gewählt werden. Also schön altrosa würde ich sagen ;) Zumindest in meiner Wohnung war das so. Jedes Zimmer (zum Glück nur die Decke des jeweiligen Zimmers) war in einem anderen “neutralen Ton” gestrichen. Von altrosa, hell-lila, Sand bis Weinrot.

Der Vermieter darf also dem Mieter keinen Farbton vorschreiben. Zumindest während der Mietdauer. Das klingt schon einmal neu- ich bin immer von der allgmeinen Weisung “weiß streichen” ausgegangen.

Das freut zumindest den Nachmieter. Mich hat übrigens das Weinrot auch gefreut – das spart Farbe, Geld, Kreativität und Arbeit. mehr »

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Mrz 02

Das Immobilienportal Immonet stellt ab heute auf immonet-nachrichten.de die Radio-Spots der 2009er kampagne vor.  Hier ein Vorgeschmack der Nachrichten-Spots, die täglich neu eingestellt werden. Die Immobilien-Nachrichten-Spots gibts auch hier.

Radio-Spot 1:

Radio-Spot 2:

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Feb 01


Viele kennen das: Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen bei der Nachmieter-Findung. Von Bekannten hört man, dass nach drei Nachmietern ein Auszug ohne Probleme geht. Andere Quellen berichten von Härtefall-Regeln, bei denen man immer ausziehen kann.In der Bild vom Freitag, 30.01.2009, sind 6 Miet-Irtümer aufgelistet.

Ob man nach dem Stellen von 3 Nachmietern jederzeit ausziehen kann? Bei den typischen und unbefristeten Mietverhältnissen gilt die bekannte Kündigungsfrist von 3 Monaten.  Sollte ein Kündigungsauschluss oder ein Kündigungsverzicht unterzeichnet worden sein, ist eine Kündigung innerhalb der Frist nicht möglich! mehr »

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