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Versicherung » Nachmieter-Blog
Okt 22

Heutzutage gibt es Versicherungen für fast jeden Fall, für fast jede Situation. So kann man unter anderem eine Lebensversicherung, eine Krankenversicherung, eine Rentenversicherung, eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Hausratversicherung abschließen.

Doch das ist längst nicht alles – zum Beispiel auch die Wohngebäudeversicherung gehört dazu. Die Wohngebäudeversicherung bezeichnet eine Versicherungsform, die das Wohngebäude an sich versichert, nicht aber dessen Inhalt (bewegliche Güter). Die Versicherung stellt für den Gebäudeeigentümer einen Schutz vor gewissen Risiken. Diese Risiken ergeben sich beispielsweise aus Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Doch auch gegen weitere Elementarschäden, wie Erdbeben oder -rutsche, Überschwemmungen und Lawinen, kann man sich versichern. Je nach Wohngebiet beziehungsweise Sicherheit des Wohngebäudes ist dies mehr oder weniger sinnvoll. Eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, hat zum Ziel, die Kosten für einen möglichen Wiederaufbau oder eine Sanierung der Immobilie zu decken. Zudem wird man gegen weitere anfallende Kosten abgesichert.

Abhängig von der Finanzierung und der Region des Wohngebäudes ist die Wohngebäudeversicherung mitunter sogar Pflicht, denn eine materielle Absicherung ist auch ein wichtiger Punkt für die Banken, und letztlich für den Staat. Aus diesem Grund kann es passieren, dass man diese Versicherung vorzeigen muss, wenn man die Immobilie etwa mit der Bank finanzieren möchte. Mehr zum Thema Wohngebäude:

Im Allgemeinen kann man entweder mehrere Einzelgefahren versichern oder die Versicherung als „Gesamtpaket“ in Anspruch nehmen. Letztere Variante enthält zudem in der Regel attraktive Zusatzangebote – zum Beispiel Versicherung gegen Mietausfälle oder Finanzierung von Ausweichunterkünften. Auch die so genannte Feuer-Rohbauversicherung wird in den meisten Fällen in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, und zwar einen bestimmten Zeitraum lang beitragsfrei. Mit der Feuer-Rohbauversicherung kann man schon den Rohbau gegen das Risiko des Feuers versichern. Generell ist die Wohngebäudeversicherung für jeden Haus- oder Wohnungseigentümer zu empfehlen und äußerst wichtig, denn bereits ein Blitzschlag oder Funke kann den finanziellen Ruin bedeuten – und meist nicht nur den finanziellen. Mit der Wohngebäudeversicherung ist man auf der sicheren Seite. Diese übernimmt im Falle des Falles zumindest die Kosten für Reparaturen und wenn erforderlich, die Kosten für den Wiederaufbau der Immobilie. Darüber hinaus trägt die Versicherung für gewöhnlich auch Kosten durch Preissteigerungen, die zwischen dem Schadeneintritt und der Wiederherstellung beziehungsweise Wiederbeschaffung entstehen, Sachverständigenkosten und Mehrkosten durch behördliche Auflagen.

Sep 17

Wer kennt das nicht, kurz mal nicht hingesehen, schon ist es passiert. Egal, ob man mit dem Auto unterwegs ist oder sich in heimischen Gefilden bewegt – ein Unfall oder ein Missgeschick ist schnell passiert. Damit kleine Unachtsamkeiten nicht zu einem finanziell unverhältnismäßigen Risiko werden, empfiehlt es sich, die ein oder andere Versicherung abzuschließen. Wer ein Auto fährt, wird gewiss eine Haftpflichtversicherung besitzen, gerade bei neuwertigen Autos ist jedoch eine Teilkasko-, besser noch eine Vollkaskoversicherung zu empfehlen. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen und Haftpflichtversicherung gehören bei den meisten zum Standard.

Eine große Rolle kommt auch der Hausratsversicherung zu. Schäden, die am Hausrat durch Feuer, Sturm und Hagel, Einbruchsdiebstahl und Leitungswasser entstehen, werden nach Abschluss einer Hausratsversicherung regulär ersetzt. Vielfach werden seitens der Versicherer auch weitere Zusatzoptionen angeboten, die von Fall zu Fall überdies lohnenswert sein können. So bieten einige Versicherungen zudem die Möglichkeit, für den Fall eines Fahrraddiebstahls versicherungstechnisch vorzubeugen. Räder, die aus abgeschlossenen Räumen entwendet werden, sind zumeist regulär mitversichert. mehr »

Aug 02

versicherung_iconDer Mietvertrag ist ein bindender Vertrag. In diesem ist auch die Kündigungsfrist für dem Mieter und den Vermieter angegeben, falls nicht die gesetzliche Kündigungsfrist zugrunde gelegt wird. Oftmals ist im Mietvertrag festgehalten, das der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann, wenn er dem Mieter einen akzeptablen Nachmieter vermitteln kann. Bestimmte Miet-Irrtümer bei der Vermittlung eines Nachmieters können Sie hier nachlesen.

Der Vermieter muss mit dem Nachmieter einverstanden sein. Aber auch der bisherige Mieter sollte sich mit Nachmieter über die Modalitäten der Wohnungsübernahme im Vorfeld einigen. Ein wichtiger Punkt bei diesen Vereinbarungen sind auch die bestehenden Versicherungen. Im Falle eines Schadens benötigt auch der Mieter eine Haftpflichtversicherung. mehr »

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