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mieter » Nachmieter-Blog
Mrz 16

Mieter und Vermieter – eine nicht ganz einfache Beziehung. Betriebskosten, Kaution oder Reparaturarbeiten sind regelmäßig Anlass für die Parteien, sich vor Gericht zu treffen. Eine Befragung von Immonet.de zum Thema „Hatten Sie schon einmal Ärger mit ihrem Mieter/Vermieter?“ zeigt, dass vor allem Mietmängel auf beiden Seiten für Unmut sorgen. mehr »

Feb 10

Pressemitteilung: Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung getroffen.

Die Beklagte ist seit 1995 Mieterin einer Wohnung in der Ried-Siedlung in Hamburg. Die Klägerin erwarb die Ried-Siedlung, die ursprünglich aus zahlreichen Wohneinheiten bestand, inklusive der an die Beklagte vermieteten Wohnung im Jahr 1996. Sie will die in den 1930er Jahren in einfacher Bauweise errichtete Siedlung abreißen und an deren Stelle moderne, öffentlich geförderte Neubaumietwohnungen errichten. mehr »

Mrz 06
so-leb-ich

So leb ich

Kreative Wohnideen verschönern schnell eine Wohnung, allerdings sind Mietern hier oft Grenzen gesetzt. Als Mieter ist es wichtig, dass man bei der Einrichtung seiner Wohnung darauf achtet, dass man beim Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen kann. Insbesondere bei farbiger Wandgestaltung oder fest montierten Schränken sollte man aufpassen, dass an der Wand nicht zu große Schäden entstehen. Trotzdem gibt es zahlreiche einfache Wohnideen, die keine bleibenden Schäden verursachen. mehr »

Jun 01

Ein weiteres Urteil über Schönheitsreparaturen bei Gewerberäumen könnte auch Arbeit für Miete in Wohnräumen bedeuten. Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde nun entschieden, dass beim Auszug auch eine Grundreinigung des Teppichs vom Mieter vorgenommen werden muss.  Somit kann für Wohnraummieter einiges an Arbeitsaufwand entstehen.

Schönheitsreparatur auf Mieter übertragen

Der Deutsche Mieterbund in Berlin erklärt (Az.: XII ZR 15/07), das auch die Teppichreinigung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen gehören könnte. Dies tritt ein, wenn in dem Mietvertrag die Pflicht für Schönheitsreparaturen auf den Wohnruammieter übertragen wurde.

Was ändert sich für Mieter

Grundsätzlich ändert sich mit dieser neuen Rechtsprechung, dass die Reinigung des Teppichs automatisch zu den Schönheitsreparaturen gehört. Bislang musste eine Reinigung des Teppichs gesondert aufgeführt und im Mietvertrag festgehalten werden. mehr »

Apr 15

Wie die Immobilien Zeitung heute berichtet, geht der Insolvenzverwalter von Woolworth kreative Wege, um den angeschlagenen Konzern zu retten. Im Gespräch ist auch eine Senkung der Mieten durch die Vermieter. Somit beteiligen sich die Vermieter an der Sanierung und müssen keinen Nachmieter suchen. Der Verwalter hoffe auf einen “fairen Dialog” mit den Vermietern. Einige Vermieter der Kette hätten bereits Signale gegeben, dass sie zu Verhandlungen bereit wären. Der größte Vermieter von Woolworth ist mit 110 Immobilien “Cerberus Capital Partners”.

Mrz 22

Mieter: Wer muss streichen bzw. renovieren?

Nachmieter, Mieter oder Vermieter – wer kümmert sich um die Farbgebung in der Wohnung oder im Haus?

Der Mieter darf seine Wände streichen, egal was der Vermieter sagt! Der Vermieter darf dem Mieter nicht sagen, in welcher Farbe er die Zimmer streichen soll. Der Mieter hat also die freie Wahl der Farben. Nur wenn der Mieter aus der Wohnung auszieht, sagt der Bundesgerichtshof, muss ein neutraler Farbton gewählt werden. Also schön altrosa würde ich sagen ;) Zumindest in meiner Wohnung war das so. Jedes Zimmer (zum Glück nur die Decke des jeweiligen Zimmers) war in einem anderen “neutralen Ton” gestrichen. Von altrosa, hell-lila, Sand bis Weinrot.

Der Vermieter darf also dem Mieter keinen Farbton vorschreiben. Zumindest während der Mietdauer. Das klingt schon einmal neu- ich bin immer von der allgmeinen Weisung “weiß streichen” ausgegangen.

Das freut zumindest den Nachmieter. Mich hat übrigens das Weinrot auch gefreut – das spart Farbe, Geld, Kreativität und Arbeit. mehr »

Jan 27

Die Wohnung musste wohl Hals über Kopf verlassen werden (ob es wohl am Leipzig der 80er Jahre lag). Alle Gegenstände sind noch an Ort und Stelle, von Hit-Cola, Essensreste, Teller – vom Staub bedeckt.

Der Mieter hatte wohl keine Zeit noch einen Nachmieter zu finden. Er hatte auch offizielle Dokumente in seiner Wohnung zurückgelassen. Z.B. einen Haftbefehl. Vielleicht hat er es ja über die gerade bröckelnde Mauer in eines der westlichen Bundesländer geschafft.

nachmieter_leipzig

via: eines Tages (spiegel)

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