Okt 23
Generell gilt, dass kein Mieter automatisch bei seinem Auszug die Wohnung beziehungsweise die Mietsache renovieren muss. Grundlegend und nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen, wie das Tapezieren, das Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, das Streichen der Heizkörper, der Heizungsrohre, der Türen, der Wohnungstür und der Fenster, Sache des Vermieters. Nur, wenn es im Mietvertrag eine gesonderte Klausel gibt, die von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarungen enthält, kann der Mieter zu den Schönheitsreparaturen in einem bestimmten Umfang verpflichtet werden.
Zulässig sind dabei so genannte Abgeltungsklauseln. Diese legen fest, dass der Mieter bei Auszug anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen übernehmen muss. Der Gesetzgeber hat allgemeine Fristen festgelegt, die für die Renovierung und Instandhaltung der Mietsache gelten. Für die unterschiedlichen Wohnräume gibt es Fristen zwischen drei und sieben Jahren. Diese beginnen mit Einzug beziehungsweise der letzten Renovierung. Wenn ein Mieter vor Ablauf dieser Fristen auszieht, ist er nicht verpflichtet Schönheitsreparaturen durchführen. Es sei denn es gibt im Mietvertrag gesonderte Regelungen dazu. mehr »
geschrieben von nachmieter
\\ tags: Auszug, Schönheitsreparaturen
Jun 01
Ein weiteres Urteil über Schönheitsreparaturen bei Gewerberäumen könnte auch Arbeit für Miete in Wohnräumen bedeuten. Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde nun entschieden, dass beim Auszug auch eine Grundreinigung des Teppichs vom Mieter vorgenommen werden muss. Somit kann für Wohnraummieter einiges an Arbeitsaufwand entstehen.
Schönheitsreparatur auf Mieter übertragen
Der Deutsche Mieterbund in Berlin erklärt (Az.: XII ZR 15/07), das auch die Teppichreinigung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen gehören könnte. Dies tritt ein, wenn in dem Mietvertrag die Pflicht für Schönheitsreparaturen auf den Wohnruammieter übertragen wurde.
Was ändert sich für Mieter
Grundsätzlich ändert sich mit dieser neuen Rechtsprechung, dass die Reinigung des Teppichs automatisch zu den Schönheitsreparaturen gehört. Bislang musste eine Reinigung des Teppichs gesondert aufgeführt und im Mietvertrag festgehalten werden. mehr »
geschrieben von nachmieter
\\ tags: mieter, Recht, Schönheitsreparaturen
Mai 22
Angebotsmieten und Angebotspreise für Wohnungen steigen, meldet die Immobilienzeitung diese Woche. Nach einer Stagnation Ende 2008 bei den Mieten/Preisen in Großstädten bei Wohnungen, ziehen die Preise jetzt wieder an. Wer wissen möchte, wie hoch die theoretische Miete in einer bestimmten Stadt oder einem Stadtteil ist, der kann dazu den Miet-Tacho benutzen. mehr »
geschrieben von nachmieter
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Apr 28
Um ihre Mieteinnahmen langfristig zu planen, sichern sich Vermieter durch eine Kündigungsfrist ab. Mietern ist es demnach nicht möglich, jederzeit fristlos aus ihrem Vertrag entlassen zu werden. Wird der Wohnungsnehmer jedoch beruflich in eine andere Stadt versetzt, zieht er ins Altersheim um oder kann er nachweisen, dass der Raum, zum Beispiel durch Familienzuwachs, zu klein geworden ist, kann er außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist er verpflichtet, einen Nachmieter vorzuweisen, der laut gesetzlichen Vorgaben „solvent und zumutbar“ sein muss. Der Wohnungseigentümer kann dann in einer angemessenen Überlegungsfrist prüfen, ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht. Der neue Mieter übernimmt den Vertrag vom Vorgänger. Somit sind Mieterhöhungen nicht ohne weiteres möglich, was für den Nachmieter einen Vorteil darstellt. mehr »
geschrieben von nachmieter
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Apr 27
Mietpreise in Hamburg nehmen trotz Finanzkrise weiter zu. Die Mieten in Hamburg heben regelrecht ab, so die vom Mietverein Hamburg vorgestellte Mietstudie 2009. Die Mietstudie 2009 gilt als Indikator für die zukünftige Mietpreisentwicklung.
So lebt der Durchschnittsmieter in Hamburg für 800 Euro auf 80 qm. Hamburg hat ein hohes Mietniveau, was einige Mieter an die finanzielle Belastbarkeitsgrenze bringen kann. Die Mietpreise gelten als ausgereizt, trotzdem zahlen viele Mieter die hohen Mieten gerade in beliebten Wohngegenden wie Eimsbüttel/Osterstraße, Hoheluft oder Winterhude. Im Schnitt zahlen die Hamburger 41 Prozent ihres Einkommens für ihre Miete.
In der Studie wurden rund 4.000 Wohnungsanzeigen analysiert und ausgewertet. Die Mietpreise sind demnach so hoch wie seit 16 Jahren nicht mehr – 2009 liegt der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter bei Neuvermietung bei 10.10 €. Obwohl in den letzten vier Jahren das Realeinkommen stagniert ist, seien die Mietpreise in der gleichen Zeit um 16% gestiegen, so die Studie.
Damit kein Ende: gerade in Hamburg wächst der Abstand von Angebot zu Nachfrage. Hamburg ist ein beliebter Standort bei Unternehmen, hat einen großen Reiz bei Mietern.
geschrieben von nachmieter
\\ tags: hamburg, Mietpreis, preis
Feb 25
London als teuerster Bürostandort wurde von Honkkong abgelöst. Wie die IZ berichtet, liegt nach neuen Berechnungen die asiatische Metropole mit 1743 Euro/qm an der Spitze der teuersten Bürostandorte. Damit wurde der bisherige Spitzenreiter London abgelöst. Tokio ist momentan Zweiter. London folgt als Dritter mit 1403 Euro/qm an Position 3.
Im Vergleich dazu wirken Deutsche Standorte wie Frankfurt am Main günstig.
Via: http://www.boerse-express.com/pages/750619
geschrieben von nachmieter
\\ tags: büro, Gewerbe, Miete / mieten