Um ihre Mieteinnahmen langfristig zu planen, sichern sich Vermieter durch eine Kündigungsfrist ab. Mietern ist es demnach nicht möglich, jederzeit fristlos aus ihrem Vertrag entlassen zu werden. Wird der Wohnungsnehmer jedoch beruflich in eine andere Stadt versetzt, zieht er ins Altersheim um oder kann er nachweisen, dass der Raum, zum Beispiel durch Familienzuwachs, zu klein geworden ist, kann er außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist er verpflichtet, einen Nachmieter vorzuweisen, der laut gesetzlichen Vorgaben „solvent und zumutbar“ sein muss. Der Wohnungseigentümer kann dann in einer angemessenen Überlegungsfrist prüfen, ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht. Der neue Mieter übernimmt den Vertrag vom Vorgänger. Somit sind Mieterhöhungen nicht ohne weiteres möglich, was für den Nachmieter einen Vorteil darstellt. mehr »
Apr 28
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