Endlich ist es soweit: Nach zahlreichen Telefonaten, Nachmieter-Suche, durchstöberten Zeitungen sowie Gesprächen mit Freunden und Kollegen haben Sie den ersehnten Besichtigungstermin.
Gerade jetzt ist die Erwartungshaltung am größten, scheint doch die Wohnungssuche endlich beendet zu sein. Genau jetzt sollten Sie aber einen kühlen Kopf bewahren, denn nicht jeder Makler und nicht jeder potenzielle Vermieter oder Verkäufer meint es gut und ehrlich mit Ihnen. So kann die Traumwohnung schnell zum Alptraum werden, und man befindet sich umgehend wieder auf Wohnungssuche. Um genau das zu vermeiden, gilt es, ruhig und realistisch an die Wohnungssuche heranzugehen. Das gilt natürlich auch und gerade für den Besichtigungstermin. Bewahren Sie in jedem Fall Ruhe und Gelassenheit, und gehen Sie nicht unvorbereitet in ein solches Gespräch. Informieren Sie sich noch während der Wohnungssuche über Vergleichsmieten für den angestrebten Wohnraum und legen Sie sich Fragen zurecht. Denken Sie immer daran, hier will Ihnen jemand etwas verkaufen oder vermieten. Ihr Gegenüber hat also mit Sicherheit genau so viel Interesse daran wie Sie, ein gutes Geschäft abzuschließen. Denn das beste Mietobjekt nützt dem Eigentümer nichts, wenn er dafür keine Mieter hat und seine Immobilie leer steht.
Eventuell ist die Wohnungssuche ja mit dem Besichtigungstermin beendet, und Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden. Wenn Sie die Wohnung jedoch (noch) nicht hundertprozentig überzeugt, scheuen Sie sich nicht, sich etwas Bedenkzeit für Ihre Entscheidung zu erbitten. Denn lieber sollten Sie noch einmal auf Wohnungssuche gehen, als sich womöglich monatelang über eine voreilig getroffene Entscheidung zu ärgern, die Sie im Nachhinein unter Umständen viel Geld und Nerven kostet. Auch wenn die Suche noch so zeitaufwendig ist, wichtig sind Ihr persönlicher Eindruck und Ihr Gefühl bei der Besichtigung der Wohnung. Schließlich wollen und sollen Sie dort für die nächsten Jahre Ihr Obdach und Ihr Zuhause finden und nicht nach wenigen Wochen schon wieder mit der erneuten Wohnungssuche beginnen.
Wohnungssuche und Besichtigung bei Kaufobjekten
Handelt es sich sogar um den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, ist natürlich noch größere Achtsamkeit geboten. Denn hierbei handelt es sich meist um Investitionen auf Lebenszeit und von nicht unerheblicher Größe. Wenn Ihnen die Wohnung beim Besichtigungstermin gefällt, sollten Sie nach Möglichkeit – zumindest bei einem geplanten Kauf – unbedingt einen zweiten Termin vereinbaren, an dem ein Gutachter die Wohnung in Augenschein nehmen und ein so genanntes Baugutachten erstellen kann. Mit diesem Gutachten haben Sie gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut und auch gegenüber dem Verkäufer ein rechtssicheres Dokument in der Hand, in dem fachmännisch festgestellt und verbrieft wurde, welchen Verkehrs- und Verkaufswert die Immobilie hat.